65 Prozent erneuerbare Energien: Neue Vorgaben für Heizungen

31Januar

65 Prozent erneuerbare Energien: Neue Vorgaben für Heizungen

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich bedeutende Veränderungen. Künftig müssen neu installierte Heizungen nach dem kommunalen Wärmeplan zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Heizungen zwischen Januar 2024 und Veröffentlichung des Plans gilt ab 2029 eine Mindestnutzung von 15 Prozent, mit schrittweisen Erhöhungen. Außerdem neu ist die Steigerung der CO2-Abgabe, die in diesem Jahr von 30 auf 45 Euro pro Tonne ansteigt. Mit einem weiteren Anstieg auf 50 Euro ist ab 2025 zu rechnen. Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ab 2023 wirkt sich auf die Betriebskosten und möglicherweise die Immobilienrentabilität aus.

Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes bedeutet für Heizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und der Veröffentlichung des Wärmeplans eingebaut werden, dass sie ab dem 1. Januar 2029 eine Mindestnutzung von 15 Prozent erneuerbarer Energien vorweisen müssen. Die Wärmeplanung für Großstädte muss bis zum 1. Juli 2026 erfolgen, für andere Kommunen bis zum 1. Juli 2028. In diesen Plänen wird festgelegt, ab wann alle neuen Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, wie es das GEG verlangt. Zudem fordert das GEG, dass Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen innerhalb von fünf Jahren entscheiden müssen, ob sie auf eine Zentralheizung umstellen. Bei ausbleibender Entscheidung wird die Umstellung auf eine Zentralheizung verpflichtend, betont Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer beim Immobilienverband Deutschland IVD.

 

Ab dem 01.01.2024 beträgt die CO2-Abgabe 45 Euro pro Tonne im Vergleich zu bisherigen 30 Euro. Diese Erhöhung wird zu steigenden Wärmekosten bei Gas- und Ölheizungen führen. Ebenfalls relevant ist die Einbeziehung der Abfallverbrennung ins nationale Emissionshandelssystem ab diesem Jahr, was voraussichtlich Auswirkungen auf Fernwärme- und Abfallentsorgungspreise haben wird. Die CO2-Abgabe soll ab 2025 auf 50 Euro pro Tonne weiter ansteigen.

 

Die erstmalige Aufteilung der CO2-Abgabe-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ab der Verbrauchsabrechnung 2023 bedeutet, dass Betriebskosten nicht mehr vollständig auf die Mieter umgelegt werden können. Diese Veränderung könnte sich potenziell negativ auf die Rentabilität und Wertermittlung von Immobilien auswirken.

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