Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Immobilien Regional AG ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ir-ag.eu.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Nicht-Text-Inhalt
  • Info und Beziehungen
  • Kontrast (Minimum)
  • Bilder von Text
  • Automatischer Umbruch (Reflow)
  • Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Linkzweck (im Kontext)
  • Fokus sichtbar
  • Leichte Sprache

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Deutsche Gebärdensprache: 
Leider bietet unsere Webseite derzeit noch keine Informationen in Gebärdensprache an. Wir arbeiten jedoch intensiv daran, diesen Service in naher Zukunft bereitzustellen, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte für alle Nutzer*innen, einschließlich gehörloser und schwerhöriger Personen, vollständig zugänglich sind.
PDF-Dokumente: Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei: Immobilien Regional hat zahlreiche PDF-Dokumente, Formulare und Tools im Einsatz. Auch gibt es ältere Videos, die noch nicht vollständig barrierefrei sind. Die barrierefreie Umgestaltung verursacht einen sehr hohen Aufwand. Die Bearbeitung verteilen wir daher im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel über einen längeren Zeitraum.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Barrierefreie PDF-Dateien: Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht mehr aktuell sind.
Inhalte Dritter: Für die Inhalte Dritter sind die jeweiligen Betreiber oder Produzenten selbst verantwortlich.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. 
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Immobilien Regional AG

Lichtentaler Straße 33
76530 Baden-Baden

Tel: +49 7221 9357-0
info@ir-ag.eu

Kontaktieren Sie uns per Telefon, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

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