Immobilienkauf – was unverheiratete Paare wissen müssen

20September

Immobilienkauf – was unverheiratete Paare wissen müssen

Für viele Paare ist der gemeinsame Immobilienkauf ein großer Meilenstein. Doch wer nicht verheiratet ist, sollte sich der rechtlichen Besonderheiten bewusst sein – und vor allem: gut vorbereitet sein.
Wer gemeinsam in eine Immobilie investiert, sollte frühzeitig klären, wie Eigentum, Finanzierung und Absicherung im Ernstfall geregelt sind.

Wichtigster Punkt: der Grundbucheintrag. Nur wer im Grundbuch steht, ist rechtlich Eigentümer – unabhängig davon, wer wie viel zur Finanzierung beigetragen hat. Steht nur ein Partner drin, gehört ihm die Immobilie allein. Eine Eintragung beider Partner, idealerweise mit klaren Eigentumsanteilen, schafft Transparenz.
Auch die Finanzierung sollte sauber geregelt sein. Wer gemeinsam einen Kredit aufnimmt, haftet auch gemeinsam – und zwar unabhängig davon, ob die Beziehung hält. Was passiert bei einer Trennung? Wer übernimmt den Kredit? Wer bleibt im Haus? Ohne klare Vereinbarungen kann das schnell zur Belastung werden.

Wichtig daher: Alles vertraglich regeln. Wer wie viel einbringt, wer im Grundbuch steht, wie die Immobilie im Fall einer Trennung oder eines Todesfalls aufgeteilt wird. Ein Partnerschaftsvertrag und klare Regelungen im Kaufvertrag schaffen Sicherheit – und vermeiden Streit.

Wir begleiten regelmäßig unverheiratete Paare beim Kauf oder Verkauf ihrer Immobilie – mit Blick fürs Detail und einem klaren Verständnis für die rechtlichen Fallstricke.

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.