Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?

20November

Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?

Zahlungsausfälle verlangen schnelles Handeln und klare Kommunikation. Schon bei der ersten verspäteten Zahlung sollten Sie reagieren – oft stecken nur vorübergehende Schwierigkeiten dahinter, die sich durch ein offenes Gespräch klären lassen. Bleibt die Miete jedoch dauerhaft aus, müssen Sie Ihre Rechte durchsetzen. Warum ist rasches Handeln so wichtig? Je länger Sie warten, desto höher werden Ihre Verluste und desto schwieriger die Beitreibung.


Ihre rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig: von der schriftlichen Mahnung über die Kündigung bis hin zur Räumungsklage. Bei zwei Monaten Mietrückstand können Sie sogar fristlos kündigen. Wichtig ist dabei eine lückenlose Dokumentation aller Zahlungsausfälle und Ihrer Maßnahmen. Auch eine Bürgschaft oder Mietkaution kann Ihnen helfen, offene Forderungen zu decken.
Manchmal ist auch eine außergerichtliche Einigung möglich – etwa durch Ratenzahlungsvereinbarungen oder die Einschaltung einer Schuldnerberatung. In hartnäckigen Fällen führt jedoch kein Weg an rechtlichen Schritten vorbei.
Ein erfahrener Anwalt oder spezialisiertes Inkassounternehmen kann Sie dabei professionell unterstützen und Ihre Erfolgsaussichten deutlich verbessern.

Quellen:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/unpuenktliche-mietzahlung-kuendigungsgrund_258_656346.html
§ 543 BGB (fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug) , § 573 BGB (ordentliche Kündigung)

 

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