Auf Eigenbedarf kündigen - was gibt es zu beachten?

05August

Auf Eigenbedarf kündigen - was gibt es zu beachten?

Als Vermieter haben Sie das Recht, eine vermietete Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige zu nutzen. Das nennt sich „Eigenbedarf“ – und ist gesetzlich anerkannt. Wichtig ist dabei: Der Weg zur Kündigung muss korrekt, fair und gut begründet sein. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Eine Eigenbedarfskündigung erfordert eine klare und nachvollziehbare Begründung. Wer soll einziehen? Warum ist gerade diese Wohnung nötig? Je besser die Argumentation, desto sicherer der gesamte Prozess. 


Auch Fristen müssen eingehalten werden. Je nach Mietdauer gelten Kündigungsfristen von drei bis neun Monaten. 
Was viele nicht wissen: Auch bei einem berechtigten Eigenbedarf kann ein Mieter Widerspruch einlegen, zum Beispiel bei gesundheitlichen oder sozialen Härtefällen. 
Wir verstehen, dass eine Eigenbedarfskündigung oft mit Unsicherheiten verbunden ist. Unser Ziel: Sie als Vermieter durch den Prozess zu begleiten – professionell, lösungsorientiert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Denn ja – es ist möglich, Eigenbedarf geltend zu machen. Und mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite wird daraus ein rechtssicherer, fairer und erfolgreicher Weg.


Quelle: https://www.hausundgrund.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf

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