Mieterhöhung nach Modernisierung – fair und rechtssicher

07August

Mieterhöhung nach Modernisierung – fair und rechtssicher

Sie haben Ihre Eigentumswohnung modernisiert – energetisch optimiert, den Wohnkomfort gesteigert, vielleicht Küche oder Bad erneuert. Jetzt möchten Sie die Miete anpassen, um Ihre Investition zu decken. Das ist Ihr gutes Recht – wenn es korrekt umgesetzt wird.
Nach § 559 BGB dürfen Sie bis zu 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Mieter umlegen. Aber: Nur echte Modernisierungen zählen. Instandhaltungen wie Reparaturen gehören nicht dazu. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen den Wohnwert erhöhen oder Energie einsparen.
Transparenz ist der Schlüssel. Ihre Mieter haben Anspruch auf eine klare Aufstellung der Maßnahmen und Kosten. Die Ankündigung muss schriftlich erfolgen – drei Monate vor Beginn der Arbeiten. Nach Abschluss beginnt die neue Miete frühestens drei Monate später und auch dann muss er sie noch einmal schriftlich kommunizieren. 
Auch wichtig: Die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mieter. Bei sozialen Härtefällen kann die Erhöhung begrenzt werden. Hier gilt: Kommunikation auf Augenhöhe öffnet oft Türen, die Paragrafen nicht ersetzen können.
Unser Anspruch: Wir unterstützen Sie als zuverlässiger Partner. Für faire Mieten, zufriedene Mieter und eine Investition, die sich langfristig trägt.
Modernisieren mit Weitblick – und mit uns an Ihrer Seite.

Quelle: https://www.homeday.de/de/musterdokumente/mieterhoehung-nach-modernisierung/

 

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